Ziele der burgenländischen Abfallwirtschaft: Verantwortungsvoll handeln – heute und für kommende Generationen
Das Burgenländische Landesabfallwirtschaftsgesetz (1993) orientiert sich inhaltlich am Bundesabfallwirtschaftsgesetz (1990) und definiert klare Zielvorgaben für einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit Abfällen.
Im Zentrum steht der Schutz von Mensch, Tier, Pflanze und Umwelt: Schädliche oder beeinträchtigende Auswirkungen auf Lebewesen und deren Lebensgrundlagen sind so gering wie möglich zu halten. Ebenso verfolgt die Gesetzgebung das Ziel, Rohstoff- und Energieressourcen zu schonen, den Verbrauch an Deponievolumen zu minimieren und sicherzustellen, dass nicht verwertbare Abfälle keine Gefährdung für zukünftige Generationen darstellen.
Diese Prinzipien bilden das Fundament einer modernen, zukunftsorientierten Abfallwirtschaft im Burgenland – ganz im Sinne einer ökologischen, sozialen und wirtschaftlich tragfähigen Kreislaufwirtschaft.